Architektonische Haltung

Jedem architektonischen Projekt liegt eine Vision zugrunde. Die Bauherrschaft verfolgt eine bestimmte Absicht und in der Architektur wird diese abgebildet, mehr oder weniger sichtbar. Gebautes vermag uns bisweilen zu berühren, weckt unsere Neugier und Fantasie. Architektur ist Kulisse unseres Alltags, und wir setzen uns täglich damit auseinander - unbewusst beim Spaziergang durch die Stadt, bewusst bei der Wahl unseres Zuhauses. Unser Daheim ist der Ort, an dem wir viel Zeit zu verbringen wünschen mit unseren Nächsten und an den wir unsere Freunde einladen. Er wird bespielt mit unseren Möbeln und Bildern, repräsentiert uns.

Aus der Erinnerung heraus spielen Häuser, in denen wir als Kinder viel Zeit verbracht haben, eine grosse Rolle. Mögen bildhafte Erinnerungen an die Häuser verblassen, so bleibt doch meistens anderes, weniger Fassbares: die Stimmungen der Gebäude.

 

Dies bedeutet für mich, Ihnen als meine Bauherrschaft zu einer gebauten Umgebung zu verhelfen, in der Sie sich - im Wortsinn - zuhause fühlen. Um die gewünschte Atmosphäre schaffen zu können, liegt es weder an der Grösse noch am Preis des Objektes. Vielmehr ist ein geschickter Umgang mit allen Vorgaben gefragt, zu denen neben den beiden genannten auch Ihre persönlichen Vorlieben gehören.


WErte

Als Mitglied des SIA und des fsai bekennen wir uns zu den Standesregeln der beiden Verbände und setzen diese in unserer täglichen Arbeit um.

 

Standesregeln SIA

  1. Gewissenhaftigkeit und Pflichttreue – Die SIA-Mitglieder aller Kategorien verpflichten sich, ihren Beruf gewissenhaft und pflichtgetreu auszuüben und die Regeln des fairen Wettbewerbs einzuhalten. Sie achten die Persönlichkeit und die beruflichen Rechte ihrer Kollegen, Vorgesetzten und Mitarbeitenden.
  2. Berufliche und ethische Verantwortung – Die SIA-Mitglieder aller Kategorien verpflichten sich, ihre berufliche und ethische Verantwortung gegenüber Geschäftspartnern, der Gesellschaft und der Umwelt wahrzunehmen. Sie verpflichten sich, potentielle Interessenkonflikte rechtzeitig offenzulegen.
  3. Einhaltung des SIA-Normenwerks – Die SIA-Mitglieder aller Kategorien halten das Normenwerk des SIA ein.
  4. Pflichten bei Abgabe von Gutachten und Fachurteilen – Die SIA-Mitglieder aller Kategorien geben insbesondere bei Gutachten und Fachurteilen ihren Entscheid streng sachlich und ihrer Überzeugung gemäss ab, selbst da, wo ihr Vorteil darunter leiden sollte.
  5. Wahrung des Geschäftsgeheimnisses – Die SIA-Mitglieder aller Kategorien wahren insbesondere das Geschäftsgeheimnis ihrer Geschäftspartner.
  6. Verbot von Provisionen und Vergünstigungen – Die SIA-Mitglieder aller Kategorien nehmen insbesondere ausser der ihnen aus Auftrag, Werkvertrag oder Arbeitsvertrag zukommenden Honorierung keine Provisionen oder sonstigen Vergünstigungen von Dritten an.

Standesregeln fsai

  1. Kultur und Professionalität – Der fsai steht für die Professionalität und das ethische Bewusstsein des frei erwerbenden Architekten bei Behörden und Öffentlichkeit ein. Er legt Wert auf die kulturelle, soziale und wirtschaftliche Rolle des Architekten, indem er auf eine nachhaltige Entwicklung achtet und permanent nach Qualität strebt.
  2. Netzwerk von qualifizierten Berufsleuten – Im fsai erbringen Mitglieder mit klar ausgewiesener Kernkompetenz Leistungen für Mitglieder. Bürospezifische Kompetenzen werden zugänglich gemacht.
  3. Unabhängigkeit – Der fsai-Architekt übt seinen Beruf ideell und materiell unabhängig aus und wahrt die Interessen seines Auftraggebers in treuhänderischer Funktion.